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Gruppierte Aussagenliste mit Wahlzwang

(forced choice): Ein Verfahren der tätigkeits­orientierten - Personalbeurteilung, das es dem Beurteiler nicht erlaubt, das eigene Urteil zu steu­ern und damit unter Umständen auch einzelne Personen bewußt zu bevorzugen oder zu be­nachteiligen. Bei der “forced choice”-Methode lie­gen dem Beurteiler zahlreiche, meist zu Paaren zusammengefaßte Beschreibungen von typi­schen Arbeitsverhaltensweisen vor. Der Beurtei­ler wählt aus den jeweils zwei (oder mehr) Aus­sagen scheinbar gleich positiver oder negativer Wertigkeit diejenige aus, die seiner Meinung nach den zu Beurteilenden treffender bzw. weni­ger treffend zu charakterisiert. Für die spätere Beurteilung ist jedoch nur eine der positiven bzw. negativen Beschreibungen relevant, die anderen sind sog. “zero-credit items” und nehmen auf das Ergebnis keinen Einfluss. Die Entscheidung, wel­che der Items ergebnisrelevant sein sollen, ba­siert auf Voruntersuchungen, die für diese Items im Gegensatz zu den “zero-credit items” hohe si­gnifikante Korrelationen mit Effektivitätskriterien ergeben hatten.
Dem Beurteiler bleibt es also unbekannt, welche Items zählen und welche nicht. Der Bewertungs­schlüssel wird geheimgehalten, um subjektive Einflüsse und Manipulationsmöglichkeiten aus­zuschließen. Die Auswertung der Beurteilung er­folgt in der Personalabteilung. Für jeden Mitar­beiter wird ein Gesamtwert errechnet, der dann die Bildung einer Rangordnung ermöglicht.
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