Beim graphologischen Gutachten wird anhand der Schrift der Bewerbenden die Eignung analysiert. Es ist immer noch, insbesondere in der Schweiz, ein recht häufig eingesetztes Instrument. Die Graphologie beschreibt prinzipiell die Person und will ein ganzheitliches Persönlichkeitsbild vermitteln. Bis heute liegen keine wissenschaftlich fundierten Untersuchungen vor, welche zeigen, dass die Graphologie zuverlässige Ergebnisse erbringen würde. Demzufolge darf das graphologische Gutachten in der EU und in den USA nicht von professionellen Anbietern eingesetzt werden. Für die Bewerbenden ist es ein intransparentes Verfahren, da man keine Ahnung hat, wie die Analyse verläuft. Häufig werden im Zusammenhang mit dem graphologischen Gutachten auch Datenschutzregelungen missachtet, indem Gutachten ohne Einverständnis der Bewerbenden erstellt oder Gutachten nicht ausgehändigt werden. Die Verbreitung in der Praxis dürfte sich darin begründen, dass es ein einfach anwendbares und vergleichsweise billiges Instrument ist. Siehe auch Personalauswahl, Instrumente (mit Literaturangaben).
Literatur: Schwarb, Th. M. (1994): Das graphologische Gutachten in der Personalauswahl im Licht aktueller betriebswirtschaftlicher Forschung. In: WWZ-News, Nr. 16/17, S. 23-30.
siehe graphologisches Gutachten, siehe auch Personalauswahl, Instrumente.
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