Einen Heil- und Kostenplan des behandelnden Arztes sollte man vor Beginn einer Massnahme bei Zahnersatz, Zahnkronen und Kieferorthopädie der Krankenversicherung vorlegen. Dieser Plan muss die vorgesehene Behandlung und die dafür entstehenden Kosten enthalten. Die Krankenkasse teilt dem Versicherten dann mit, welche Kosten sie übernimmt und wie hoch der Eigenanteil des Versicherten ist. Die Kosten für das Erstellen eines Heil- und Kostenplanes übernimmt die Krankenkasse.
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