Spezielle Form der Lebensversicherung, auch Aussteuerversicherung genannt, die Eltern oder Grosseltern oder andere Erwachsene für ein (noch) Kind abschliessen. Dabei wird die Versicherungsleistung bei Heirat oder spätestens zum 25. Geburtstag des Kindes fällig. Mädchen dürfen bei Vertragsabschluss nicht älter als zehn, Jungen nicht älter als zwölf Jahre sein. Stirbt der Prämienzahler vor Vertragsende, läuft die Versicherung beitragsfrei weiter.
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