Um die volkswirtschaftlich gewünschte Lagerhaltung bei Gütern mit schwankenden Weltmarktpreisen zu fördern, läßt § 80 EStDV für bestimmte Vorräte an Importgütern in der Steuerbilanz einen Wertansatz zu, der bis zu 20% (bis 1989,1990:15%, ab 1991: 10%) unter den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren Börsen- oder Marktpreis liegt. Dies vermindert das Lagerrisiko im Internationalen Handel. Wegen verbesserter Beschaffungsmöglichkeiten auf den Weltmärkten wurde diese steuerliche Förderung stufenweise reduziert. Weitere Voraussetzungen sind insb., dass die Wirtschaftsgüter (a) in Anlage 3 zur EStDV verzeichnet sind, (b) im Ausland erzeugt/hergestellt sind, (c) noch nicht (schädlich) be-/verarbeitet worden sind und (d) zum Umlaufvermögen gehören; ferner muss der Bewertungsabschlag auch in der Handelsbilanz vorgenommen werden und es müssen weitere Buchführungsnachweise erbracht werden.
Literatur: Federmann, R., Bewertungsabschlag für bestimmte Importgüter, in: Herrmann; Heuer; Raupach, EStG, KStG-Kommentar, Köln 1950 ff. (EL 148/1985), § 6 EStG Anm. 1030 ff.
Vorhergehender Fachbegriff: Importvertreter | Nächster Fachbegriff: Importzölle
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|