(häufig begriffliche Gleichsetzung mit „Betriebsabrechnung” und „Sekundärkostenrechnung”). Oberbegriff für Methoden der Verrechnung der Kosten innerbetrieblicher Leistungen von den Hilfskostenstellen auf die Hauptkostenstellen mit den Zielen
(1) der Ermittlung von Verrechnungspreisen für diese Leistungen,
(2) der kostenmässigen Entlastung der leistenden Kostenstelle sowie der entsprechenden Belastung der empfangenden Kostenstellen und
(3) des Einbezug der Kosten der innerbetrieblichen Leistungen in die Kalkulation der Herstellkosten für die Kostenträger im Sinne eines Vollkostenansatzes. Die IBLV umfasst ausschliesslich Leistungen, die in der Periode der Erstellung wieder verbraucht werden. Aktivierbare Leistungen (z.B. selbst erstellte Maschinen oder Werkzeuge) werden für die Jahre ihrer Nutzung mittels kalkulatorischer Abschreibungen erfasst. Siehe auch Kostenstellenrechnung (mit Literaturangaben).
Literatur: Graumann, M.: Kostenrechnung und Kostenmanagement, 3. Aufl., Wiesbaden 2004.
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