Bez. f. ein Warenkontrollzertifikat, das im internationalen Warenhandel der Importeur vom Exporteur verlangen kann. Es wird von Sachverständigen und Instituten ausgestellt, die zur diesbezüglichen Kontrolle bestimmt sind. Ein I. bescheinigt, dass die bestellte Ware auch in der vertragsgemäßen Güte zur Auslieferung gebracht worden ist.
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