- (frz.) Convention Internationale concernant le transport des Marchandises par chemin de fer (CIM) oder (engl.) International convention on the transport of goods by rail; v. 07.02.1970 (BGBl. 1974 II 381). Rechtsgrundlage für den Abschluss von Frachtverträgen (CIM-Frachtbrief) im grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr. Von besonderem Interesse sind die Bestimmungen über die Begrenzungen und Ausschlüsse für die Haftung der Eisenbahn. Fast alle europäischen Staaten sind CIM beigetreten.
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