siehe Parallel-Geschäft.
Variante des Kompensationsgeschäftes, bei der das Gegenlieferungsgeschäft vor dem Basisgeschäft erfolgt. Es wird vereinbart, dass die Gegenlieferung auf spätere Warenlieferungen angerechnet wird.
Kompensationsgeschäft, bei dem das Gegengeschäft dem Basisgeschäft zeitlich vorgelagert ist.
Das Junktimgeschäft ist eine Variante des Kompensationsgeschäfts, bei der das Gegenlieferungsgeschäft vor dem Basisgeschäft erfolgt.
Variante eines Kompensationsgeschäftes, bei dem das Gegengeschäft dem Basisgeschäft zeitlich vorgelagert ist. So kann sich ein Importeur, der am Erwerb ausländischer Waren interessiert ist, einen Exporteur suchen, der (gegen Bezahlung einer entsprechenden Prämie) bereit ist, seine übertragungsfähige Abnahmeverpflichtung gegenüber dem Importland an den Importeur abzutreten. Es wird also die Anrechnung der Gegenlieferung auf spätere Warenlieferungen vereinbart. Ein J. ist somit ein Parallelgeschäft, aber in umgekehrter Reihenfolge.
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