(Organe). Der angloamerikanischen Rechtskreis schreibt eine Zweiteilung der Organe in die Versammlung der Aktionäre (Shareholders\' Meeting) sowie in eine gleichzeitig Management- und Kontrollaufgaben wahrnehmende Einheit, den Board of Directors, vor (siehe auch Vereinigungsmodell). Das für das Tagesgeschäft zuständige Top-Management bildet dabei an sich eine dem Board of Directors nachgeordnete Instanz. Innerhalb des Top-Management verfügt dessen Vorsitzender, der Chief Executive Officer, über direktoriale Befugnisse (Direktorialprinzip). Da dieser sowie weitere Mitglieder des Top-Managements in der Regel auch dem Board of Directors angehören, ist das Vereinigungsmodell — insbesondere in der US-amerikanischen Variante — konstruktionsbedingt in hohem Masse anfällig für Manipulationen durch solche Inside Directors. Dies insbesondere dann, wenn der CEO auch gleichzeitig Führungspositionen — bspw. die des Chairman — innerhalb des Board ausübt. Vor allem seit den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts wurden daher in den USA von Institutionen wie der SEC (Security and Exchange Commission) oder der NYSE (New York Stock Exchange) Vorschriften für eine Verbesserung der gesetzlichen Rahmenvorgaben erlassen. Siehe auch Abschlusserstellung nach US-GAAP, Corporate Governance.
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