(nach Steuerrecht). Eine Kapitalgesellschaft entsteht nicht in einem bzw. durch einen Rechtsakt, sondern im Rahmen eines Gründungsprozesses, der drei Phasen umfasst. Sowohl bei der Aktiengesellschaft als auch der GmbH lassen sich die Vorgründungsgesellschaft, die Vorgesellschaft sowie die rechtlich existierende Kapitalgesellschaft unterscheiden.
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