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Kapitalgesellschaften, Entstehung

(nach Steuerrecht). Eine Kapitalgesellschaft entsteht nicht in einem bzw. durch einen Rechtsakt, son­dern im Rahmen eines Gründungsprozesses, der drei Phasen umfasst. Sowohl bei der Aktiengesell­schaft als auch der GmbH lassen sich die   Vorgründungsgesellschaft, die  Vorgesellschaft sowie die rechtlich existierende Kapitalgesellschaft unterscheiden.

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