Aufbauend auf die allgemeine Kapitalwertformel (K: Kapitalwert, vor Steuern; i: Kalkulationszinssatz vor Steuern; n: Planungshorizont)
erhält man dann die folgende Nettokapitalwertformel (K,: Kapitalwert nach Steuern):
S, bezeichnet die Steuerzahlung in Periode t und i, den Kalkulationszinssatz nach Steuern (Kalkulationszinssatz vor und nach Steuern). Man spricht vom Standardmodell, wenn unterstellt wird, dass Verwerfungen zwischen Zahlungsstrom und Steuerbemessungsgrundlage sich ausschliesslich aus der Abschreibung der im Zeitpunkt to angeschafften Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens ergeben. Diese werden über die dafür festgelegte Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Nettokapitalwertformel wird daher zu (AfA, steht für den Abschreibungsbetrag in Periode t):
Siehe auch Steuerlehre, Betriebswirtschaftliche sowie Steuerpolitik, jeweils mit Literaturangaben.
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