Liegt für eine Kostenstelle im Rahmen der Betriebsabrechnung und Kostenkontrolle vor, wenn die Ist-Kosten höher als die Normal-Kosten (die mit Normal-Zuschlägen verrechneten Gemeinkosten) sind, d.h. die im Rahmen der Vorkalkulation veranschlagten Gemeinkosten in der Realität überschritten wurden. Die Kalkulation der Gemeinkosten war zu niedrig. Eine Unterdeckung impliziert somit die Hereinnahme nicht kostendeckender Aufträge. Unterdeckungen können verursacht sein durch
(1) eine gesunkene Auslastung in der Kostenstelle und Fixkostenremanenz,
(2) eine gesunkene Produktivität, höheren Ausschuss bzw. Schwund oder/und
(3) gestiegene Einkaufspreise. Siehe auch Kostenstellenrechnung (mit Literaturangaben).
Literatur: Graumann, M.: Kostenrechnung und Kostenmanagement, 3. Aufl., Wiesbaden 2004.
Vorhergehender Fachbegriff: Kostenstellen-Gemeinkosten | Nächster Fachbegriff: Kostenstellenabweichung
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|