Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Krankenversicherung der Rentner

In der Krankenversicherung der Rentner werden versicherungspflichtige Rentner versichert. Sie wird von den gesetzlichen Krankenkassen wie AOK, BKK, IKK, EK durchgeführt. Seit der Gesundheitsreform 1989 können nur noch solche Rentner Mitglied werden, die seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Stellung des Rentenantrages mindestens 9/10 der zweiten Hälfte dieses Zeitraums aufgrund einer Pflichtversicherung Mitglied oder mitversichertes Familienmitglied waren. Mitglieder zahlen den halben Beitragssatz der Kasse von ihrer gesetzlichen Rente. Die andere Hälfte trägt der Rentenversicherungsträger und den halben Beitragssatz von den Versorgungsbezügen wie den betriebliche Renten.

Vorhergehender Fachbegriff: Krankenversicherung | Nächster Fachbegriff: Krankenversicherung, gesetzliche



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Seehandelsrecht | Basisobjekt | relativer Deckungsbeitrag

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon