gehört zu der Gruppe der internen Kurssicherungsinstrumente. Für deren Einsatz bedarf es der Zustimmung des oder der Partner aus dem abzusichernden Grundgeschäft. Ein Beispiel stellt die Wahl der Fakturierungswährung dar, die angibt, in welcher Währung Lieferungen oder Leistungen zu begleichen sind. Siehe auch Währungsmanagement (mit Literaturangaben).
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