Zeitraum zwischen der Fälligkeit der Leistung und dem Tod der versicherten Person oder Ablauf der vereinbarten Dauer. Der Begriff findet sich bei allen Versicherungen, die Renten zahlen. Bei gesetzlichen und privaten Rentenversicherungen ist die Leistungsdauer unbestimmt. Sie zahlen meist ab dem 65. Lebensjahr und dann bis zum Tod des Versicherten. Bei Berufsunfähigkeitsrenten tritt die Leistung bei nachgewiesener und von der Versicherung akzeptierter Berufsunfähigkeit ein. Die Leistungsdauer der Rente ist dann lebenslänglich oder bei Besserung des Gesundheitszustandes bis zu diesem Zeitpunkt.
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