, veröffentlicht von der UN-Wirtschaftskommission für Europa. Er dient der Abfassung komplizierter Verträge (z. B. im Großanlagenbau), die häufig eine Vielzahl von Beteiligten - aus mehreren Ländern - aufweisen. Wegen der vielschichtigen technischen, rechtlichen, wirtschaftlichen und finanziellen Probleme werden Empfehlungen zu klaren und detaillierten Formulierungen zu folgenden Bereichen gegeben: Lieferfristen; Preisgestaltung und Preisklauseln; Währung bzw. Kursrelationen; Zahlungs- und Kreditbedingungen; Haftung und Gewährleistung; Kündigung und ihre Folgen, Folgen der Nichterfüllung; Vertragsstrafe; Rechtsanwendung und Beilegung von Streitigkeiten; verbindliche Sprachregelung; Qualitätsprüfung. In solchen Verträgen über eine umfangreiche Gesamtleistung sollte für jede Einzelleistung ein besonderes Vertragskapitel vorgesehen werden, um die Haftung von Planungsbüro, Ingenieurbüro, Baufirmen, Maschinenlieferanten usw. nicht zu verwischen. Die Beseitigung von auftretenden Mängeln hat der Generalunternehmer zu veranlassen.
Vorhergehender Fachbegriff: Leiterfrage | Nächster Fachbegriff: Leithändlersystem
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|