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Leitungskompetenzen

bestimmen das Verhalten anderer   Stellen; sie begründen Vorgesetzten-Mitarbeiter-Verhältnisse, d.h. Über- und Unterordnungsverhältnisse. Leitungsbefugnisse werden allgemein unterteilt in fachliche und disziplinarische Leitungsbefugnisse:
(1) Die fachlichen Leitungsbefugnisse beziehen sich auf die Mo­dalitäten der Aufgabendurchführung; aufgrund dieser Befugnisse erteilt die  Leitungsstelle die zur Entscheidungsdurchsetzung notwendigen Handlungsanweisungen.
(2) Die disziplinarischen Leitungs­befugnisse beziehen sich auf Umgangs- und Verhaltensnormen; aufgrund dieser Befugnisse hat der Vorgesetzte das Recht, gegenüber seinen Mitarbeitern Massnahmen zu ergreifen, um ihr Handeln oder Verhalten zu loben oder zu tadeln. Siehe auch   Untemehmensführung und  Aufbauorganisation, jeweils mit Literaturangaben.

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