Mit Maklerbuch bezeichnet man das Tagebuch, das von den amtlichen Kursmaklern geführt werden muss und in das alle ihnen erteilten Kaufund Verkaufsaufträge sowie die Kauf- und Verkaufskurse eingetragen werden müssen. Bei EDV-mäßiger Geschäftsabwicklung erfolgt börsentägl ich der Ausdruck der einzelnen Tagebuchblätter, die (mit diesem zusammengefasst) Teil des Maklerbuches werden.
Tagebuch des amtlichen Kursmaklers, in dem alle Kauf- und Verkaufsaufträge sowie die ermittelten Kurse eingetragen werden. Das M. wird heute vom Börsencomputer (KISS) übernommen.
Vorhergehender Fachbegriff: Makler-Haftung | Nächster Fachbegriff: Maklercourtage
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|