(engl.: maintenance period). Der Zeitraum, für den die Einhaltung der Mindestreservepflicht berechnet wird. Die M.-E. des Eurosystems beträgt einen Monat; beginnend mit dem 24. eines Monats und endend am 23. des Folgemonats. 412Mindestreservepflicht8963 (engl.: reserve requirement). Verpflichtung der Kreditinstitute, Mindestreserven auf einem Reservekonto bei der Zentralbank zu halten. Im ESZB ist es den Kreditinstituten gestattet, einen Freibetrag vom Mindestreserve-Soll abzuziehen; Mindestreserve-guthaben bei den nationalen Zentralbanken werden zum Hauptrefinanzierungssatz verzinst.
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