Bei der Durchführung von Investitionen durch Investitions- oder Beteiligungsfonds wird durch eine Mittelverwendungskontrolle sichergestellt, dass die privaten Mittel der Kapitalanleger auch gemäß Prospekt und Investitionsplan eingesetzt werden. Als Mittelverwendungskontrolleur werden i. d. R. Banken oder zur Berufsverschwiegenheit verpflichtete Personen (sog. Ehrenberufler) eingesetzt.
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