Andere Bezeichnungen mit gleichem bzw. annähernd gleichem Vorstellungsinhalt sind: Konnossement des multimodalen Transports, Multimodal Bill of Lading, Konnossement des kombinierten Transports, Combined Transport Bill of Lading. Das charakteristische und zugleich die Abgrenzung zu den übrigen Konnossementen bestimmende Merkmal der Konnossemente des kombinierten/multimodalen Transports ist die Einbeziehung verschiedener Transportarten, also beispielsweise See- und Landtransport, wie er häufig im Containertransport vorkommt. Der gesamte Transportweg wird vom Exporteur —unabhängig von den Transportarten und den Transportmitteln — mit einem Vertragspartner abgewickelt und mit einem einzigen Transportdokument abgedeckt. Das ausstellende Transportunternehmen haftet in der Regel für den gesamten Transport, und zwar auch dann, wenn es nur eine Teilstrecke (eine Transportart) selbst ausführt.
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