in den 20er Jahren von Friedrich A. von HAYEK geprägter Begriff für die in der Neoklassischen Theorie des wirtschaftlichen Gleichgewichts übliche Annahme, dass das Geld zwar zur Ermöglichung des indirekten Tauschs vorhanden ist, dass es aber als ein die relative Höhe der Preise beeinflussender Faktor vernachlässigt werden kann. Demgemäss wird das Geld von Johan G. KOOPMANS dann als neutral bezeichnet, wenn sämtliche Vorgänge in der Geldwirtschaft dem Idealtypus einer reinen Tauschwirtschaft nach den Gesetzen der Gleichgewichtstheorien entsprechen. Als geldpolitische Norm beinhaltet der Begriff dagegen die Forderung, die so verstandene Neutralität des Geldes ggf. durch ordnungs- oder ablaufspolitische Maßnahmen jederzeit sicherzustellen. Die neoklassische Neutralitätsannahme läßt sich nur dann aufrechterhalten, wenn das SAYsche Gesetz in seiner strengen Form gilt, d.h., wenn das gesamtwirtschaftlich geplante Güterangebot und die gesamtwirtschaftlich geplante Güternachfrage wertmäßig in jeder Periode identisch sind. Mit anderen Worten, das Geld kann in der Realität nur insoweit neutral sein, wie die Wirtschaftssubjekte in ihrer Gesamtheit keine »halben Tauschgeschäfte« (keine reinen Käufe oder Verkäufe von Gütern) durchführen. Nichtneutralität des Geldes läßt sich demnach mit einer Verletzung des SAYschen Gesetzes gleichsetzen (also mit der einseitigen Vornahme von Güterkäufen ohne korrespondierende Güterverkäufe oder umgekehrt). Einseitige Güterkäufe werden durch Geldschöpfung oder Enthorten ermöglicht. Einseitige Güterverkäufe setzen dagegen individuelles Horten oder die Rückzahlung von Bankkrediten und mithin einen Akt der Geldvernichtung voraus. Literatur: de Gijsel, P., Haslinger, F. (1993). Klausinger, H. (1991). Klausinger, H. (1989). Patinkin, D., Steiger, O. (1989)
Vorhergehender Fachbegriff: Neutralität der Besteuerung | Nächster Fachbegriff: Neuverschuldung
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|