(engl.: packing and weight list). Im Außenhandel gebräuchliches Dokument, in dem die verpackten Waren genau spezifiziert sind. Der Exporteur erstellt diese detaillierte Auflistung aller Frachtstücke (z. B. Kisten, Pakete, Paletten, Container) mit Angaben zur Art der Ware, zu Codenummern, Markierung, Anzahl, Größe, Brutto- und Nettogewicht u. a. m. Die P. u. G. geben somit Auskunft über die in einer Verpackungseinheit enthaltenen Waren und deren Gewichte. Sie begleiten die Waren vom Absender bis zum Empfänger (s. Warenbegleitdokumente). Sie werden u. a. zur Vorlage bei den Zollbehörden und aufgrund versicherungsrechtlicher Bestimmungen benötigt.
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