Bez. f. ein Streitschlichtungsverfahren im Rahmen des GATT. Jeder Mitgliedstaat kann die Einsetzung eines Schiedsgerichts (Panel) verlangen, wenn zuvor Konsultationen und Vermittlungsverfahren gescheitert sind. Das P.-V. ist ein nicht öffentliches. Über das Verfahren und den Spruch des Panels wird ein Bericht verfasst und dem GATT-Rat vorgelegt. Dieser fasst den abschließenden Beschluss.
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