Die Pflegekostenversicherung stockt die Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung auf und orientiert sich an den vorangegangenen Leistungen der Pflichtversicherung. Deswegen gibt es bei diesen privaten Versicherungen auch die gleiche Einteilung wie bei jener. Die Pflegekostenversicherung erstattet anteilige Kosten; dabei sind die verschiedenen Tarife nicht gerade leicht zu verstehen. Das übliche Modell ist, dass die Versicherer den Satz der gesetzlichen Pflegekasse, um bestimmte Prozentsätze erhöhen. Dabei vereinbart man meist zwischen 20 und 200 Prozent. Deswegen gilt auch: Je höher der Satz, desto teurer der Beitrag. Prüfen sollte man auch den Jahreshöchstsatz, der äusserst unterschiedlich ausfallen kann. Und das Höchsteintrittsalter. Bei manchen Versicherungsgesellschaften ist man noch bis 70 willkommen, andere schliessen schon für 56-Jährige ihre Pforten. Einige Gesellschaften zahlen im Pflegefall auch für Pflegehilfsmittel und technische Hilfen.
Vorhergehender Fachbegriff: Pflegegeld | Nächster Fachbegriff: Pflegekrankenversicherung
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|