Die Zulassungsstellen der Börsen bestimmen eine Zeitung als Pflichtblatt (z. B. Handelsblatt, FAZ etc.). Alle vorgeschriebenen Bekanntmachungen der Wertpapieremittenten müssen in dieser Zeitung veröffentlicht werden. Hierzu gehören u. a. die Veröffentlichungen der Börsenprospekte, der Termine der Hauptversammlungen, die Jahresabschlüsse, Bezugsrechte sowie Auslosungen.
Siehe auch: Aktiengesellschaft, Kursblatt, Publizität
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