Unabhängiger Schlichter, der bei privaten Krankenversicherern die Rechte der Verbraucher stärken soll. Bislang blieb den Kunden nur der Gang zum Anwalt oder eine Beschwerde beim Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV). Jetzt kann eine neue Instanz helfen: Der Kranken-Ombudsmann darf für jeden Streitwert Empfehlungen ausgeben, sie sind für die Gesellschaften allerdings nicht verbindlich.
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