Sammelbegriff verschiedener Beförderungsarten von Zeitschriften und Zeitungen einschließlich Vermittlung von Zeitungsbestellungen zwischen Abonnent und Verlag durch die Post. Auf der einen Seite steht der Massenversand zur Versorgung des Zeitschriftenhandels (Postzeitungsgut), auf der anderen der Versand an Abonnenten (Postvertriebsstücke). Die Zulassung zum Postzeitungsdienst regelt die Postzeitungs- ordnung. Vergünstigungen bei den Versand- kosten können nur solche Publikationen beanspruchen, die „presseüblich“ berichterstatten.
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