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Postzeitungsdienst

Sammelbegriff verschiedener Beförderungs­arten von Zeitschriften und Zeitungen ein­schließlich Vermittlung von Zeitungsbestel­lungen zwischen Abonnent und Verlag durch die Post. Auf der einen Seite steht der Massenversand zur Versorgung des Zeit­schriftenhandels (Postzeitungsgut), auf der anderen der Versand an Abonnenten (Postvertriebsstücke). Die Zulassung zum Postzeitungsdienst regelt die Postzeitungs- ordnung. Vergünstigungen bei den Versand- kosten können nur solche Publikationen beanspruchen, die „presseüblich“ berichter­statten. 

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