Die Berichterstattung über die Entwicklung der Agrarprodukt- und Lebensmittelpreise dient im Rahmen des Agrarmarketing dem Ziel, den durch vielfältige nationale und supranationale Rahmenbedingungen sowie durch Witterungseinflüsse schwer überschaubaren Agrarmarkt für alle Beteiligten (v.a. landwirtschaftliche Betriebe, Verarbeitungsbetriebe, Sammel- und Verteilungshandel, Verbraucher) transparent zu machen. Das unterstützt und fundiert geschäftliche Entscheidungen und erleichterteine der jeweiligen Angebots- und Nachfragesituation entsprechende Preisfindung. Rechtzeitig verfügbare umfassende Informationen befähigen überdies die Marktpartner, schnell auf kurzfristig sich ändernde Marktlagen zu reagieren. Sie wirken so extremen Preisausschlägen entgegen. Die Preisberichterstattung informiert über die auf den einzelnen Marktstufen gezahlten Preise, dazu auch über Umfang und Richtung von Produktion und Handelsströmen sowie über sonstige für den Markt relevante Entwicklungen. Zur Verbreitung der Informationen werden alle für die jeweilige Zielgruppe geeigneten Medien genutzt, wobei den elektronischen Medien in jüngster Zeit ein immer größeres Gewicht zukommt. Gesetzliche Auflagen verpflichten die Landwirtschaftskammern zur Preisberichterstattung in ihrem jeweiligen regionalen Bereich. In Süddeutschland wird diese Aufgabe von den dortigen Bauernverbänden wahrgenommen. Überregional und zusammenfassend für den gesamten Agrarmarkt ist die Zentrale Markt- und Preisberichtstelle für Erzeugnisse der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft (ZMP) in Bonn Bad Godesberg von dem gesetzlich fundierten Absatzfonds mit der Preisberichterstattung beauftragt. Der überwiegende Teil der zur Berichterstattung der ZMP erforderlichen Mittel stammt aus dem mit Pflichtabgaben der Land- und Ernährungswirtschaft gespeisten Absatzförderungsfonds, ein kleinerer Teil aus Erlösen für die Dienstleistungen der ZMP.
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