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Preisberichterstattung für Lebensmittel

Die Berichterstattung über die Entwicklung der Agrarprodukt- und Lebensmittelpreise dient im Rahmen des Agrarmarketing dem Ziel, den durch vielfältige nationale und supranationale Rahmenbedingungen sowie durch Witterungseinflüsse schwer über­schaubaren Agrarmarkt für alle Beteiligten (v.a. landwirtschaftliche Betriebe, Verarbei­tungsbetriebe, Sammel- und Verteilungs­handel, Verbraucher) transparent zu ma­chen. Das unterstützt und fundiert geschäftliche Entscheidungen und erleich­terteine der jeweiligen Angebots- und Nach­fragesituation entsprechende Preisfindung. Rechtzeitig verfügbare umfassende Informa­tionen befähigen überdies die Marktpartner, schnell auf kurzfristig sich ändernde Markt­lagen zu reagieren. Sie wirken so extremen Preisausschlägen entgegen. Die Preisberichterstattung informiert über die auf den einzelnen Marktstufen gezahlten Preise, dazu auch über Umfang und Rich­tung von Produktion und Handelsströmen sowie über sonstige für den Markt relevante Entwicklungen. Zur Verbreitung der Infor­mationen werden alle für die jeweilige Ziel­gruppe geeigneten Medien genutzt, wobei den elektronischen Medien in jüngster Zeit ein immer größeres Gewicht zukommt. Gesetzliche Auflagen verpflichten die Land­wirtschaftskammern zur Preisberichterstat­tung in ihrem jeweiligen regionalen Bereich. In Süddeutschland wird diese Aufgabe von den dortigen Bauernverbänden wahrgenom­men. Überregional und zusammenfassend für den gesamten Agrarmarkt ist die Zentrale Markt- und Preisberichtstelle für Erzeugnis­se der Land-, Forst- und Ernährungswirt­schaft (ZMP) in Bonn Bad Godesberg von dem gesetzlich fundierten Absatzfonds mit der Preisberichterstattung beauftragt. Der überwiegende Teil der zur Berichterstattung der ZMP erforderlichen Mittel stammt aus dem mit Pflichtabgaben der Land- und Er­nährungswirtschaft gespeisten Absatzförde­rungsfonds, ein kleinerer Teil aus Erlösen für die Dienstleistungen der ZMP.

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