Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Private Limited Company (Ltd.)

ist das englisches Pendant zur  Gesellschaft mit beschränkter Haftung. In Deutschland auf dem Vor­marsch, weil nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteile „Überseering” und „In­spire Art”) eine Gesellschaft, die ihren Verwaltungssitz aus dem EU-Ausland nach Deutschland ver­legt, als ausländische Gesellschaft nach dem Recht ihres Gründungsstaates anerkannt werden muss. Dies gilt selbst für Scheinauslandsgesellschaften, die im EU-Auslandsstaat nie tätig waren. Vorteile der Limited sind, dass die Gründungskosten gering sind und kein Mindestkapital (Nennkapital oft nur ein englisches Pfund) erforderlich sind (Stichwort „GmbH ohne Mindestkapital”). Allerdings enthält das englische Recht Regelungen zum Gläubigerschutz, die eine Durchgriffshaftung auf den Ge­schäftsführer und die Gesellschafter ermöglicht. Die in Deutschland tätige Limited muss in England zumindest ein Registered Office unterhalten und dort ihre gesetzlichen Pflichten erfüllen (insbesondere Erstellen des Jahresabschlusses nach englischem Recht und dessen Einreichen beim Handelsregister), was die Attraktivität der Private Limited Company erheblich schmälert. Der Gesellschaftsvertrag be­steht aus zwei Dokumenten:
(1) Memorandum of Association und
(2) Articles of Association. Pflicht­organe sind
(1) der Director und
(2) der Secretary (häufig ein Rechtsanwalt). Die Eintragung der Private Limited Company im deutschen Handelsregister erfolgt nach den Regeln für ausländische Zweigniederlassungen. Auf Geschäftsbriefen sind Rechtsform, Handelsregisterdetails, Geschäftsführer und Unternehmenssitz anzugeben. Siehe auch  Gesellschaft mit beschränkter Haftung (deutsches Recht) und   Gesellschaft mit be­schränkter Haftung (österreichisches Recht).

Literatur: Happ W. und Holler L.: Limited statt GmbH?, in Deutsches Steuerrecht 2004, 730; Just, C.: Die englische Limited in der Praxis, München 2005; Memento Gesellschaftsrecht für die Praxis 2006, Freiburg i.Br. 2005 Internetadresse: (englisches Handelsregister) http://www.companieshouse.gov.uk

Vorhergehender Fachbegriff: Private Label | Nächster Fachbegriff: private Organisation ohne Erwerbscharakter



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Fremdes Wirtschaftsgebiet | Skalenelastizität | Verlustquelle

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon