Bei der Privatplatzierung ist kein Börsenvorprüfungsverfahren bzw. Börsenzulassungsverfahren erforderlich, und es sind keine gesetzlichen Fristen einzuhalten. Die Wertpapiere werden nicht öffentlich angeboten, sondern bei Großanlegern wie institutionellen Anlegern oder Kapitalanlagegesellschaften platziert. Dies bedeutet eine schnellere und kostengünstigere Abwicklung der Emission.
Siehe: Notes
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