Das einmal auf dem Markt befindliche Produkt, muss ständig auf seine Bewährung in der praktischen Verwendung beobachtet und sämtliche wissenschaftliche Erkenntnisse und Erfahrungswerte gesammelt werden. Siehe auch Produkthaftung (mit Literaturangaben).
Literatur: BGHZ 80, 186 ff., „Apfelschorle I”; BGHZ 80, 199 ff., „Apfelschorle II”.
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