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Präferenzzoll

im  Zolltarif gelistete reduzierte Zollbelastung für bestimmte Waren aus bestimmten Wirtschaftsge­bieten (z.B. Entwicklungsländern).

(= Vorzugszoll) nach Ländern differenzierender - Zoll, durch den sich zwei oder mehrere Länder gegenseitig im Außenhandel Vorzugsbehandlung gewähren; räumen sich mehrere Staaten gegenseitig Präferenzzölle ein, so spricht man von einer Präferenzzone (Integration). Die Europäischen Gemeinschaften gewähren abweichend von dem gemeinsamen Außenzoll einigen Ländern bzw. Gruppen von Ländern Zollpräferenzen, z.B. in Assoziierungs- und präferentiellen Handelsverträgen mit Ländern des Mittelmeerraumes und der Europäischen Freihandelsassoziation. Außerdem hat die Gemeinschaft zum 1.7.1971 ein allg. System von Präferenzzöllen für Halb- und Fertigfabrikate aus Entwicklungsländern eingeführt. Damit das Präferenzabkommen nicht von Drittländern unterlaufen werden kann, müssen Regelungen über die Unterscheidung der Güter aus den bevorzugten Ländern von gleichartigen Waren aus (nicht bevorzugten) Drittländern getroffen werden (Ursprungs- bzw. Herkunftsnachweis, insbes. welcher Anteil des Endproduktes aus dem exportierenden Land stammen muß, wenn das ganze Produkt als im Exportland erzeugt gelten soll). Präferenzzölle stehen im Gegensatz zum Grundsatz der - Meistbegünstigung. Jedoch läßt das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen in bestimmten Fällen Ausnahmen zu.

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