Bei Außenhandelsgeschäften kann eine Pönale (Vertragsstrafe) für den Fall vereinbart werden, dass ein Exporteur die vereinbarte Lieferung bzw. Leistung nicht zum vertraglich zugesicherten Termin erbringt. Kommt es tatsächlich zu einer Terminüberschreitung, hat der Importeur Anspruch auf die Auszahlung der Pönale. Zur deren Besicherung kann der Importeur eine P. in Form einer Bankgarantie verlangen bzw. der Exporteur diese geben.
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