(in der Materialwirtschaft bzw. Beschaffung), Vereinbarungen mit Lieferanten, wobei grundsätzlich alle notwendigen Produktspezifikationen, Ausführungsvorschriften, die Merkmale, die für die Qualitätssicherung von besonderer Bedeutung sind, und die beizustellenden Zertifikate, Prüfzeugnisse usw. produktbezogen definiert und detailliert beschrieben werden. Im Rahmen einer Qualitätssicherungsvereinbarung und von Just-in-time-Verträgen wird zunehmend auf die technische Prüfung verzichtet. Siehe auch Qualitätscontrolling, Qualitätsmanagement und Total Quality Management, jeweils mit Literaturangaben.
(im Produkthaftungsrecht). Hierin vereinbaren die Parteien eine konkrete Pflichten- und Haftungsverteilung. Beispiele für Qualitätssicherungsvereinbarungen siehe nachstehende Literatur. Siehe auch Produkthaftung (mit Literaturangaben).
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