Für Exporteure wie für Importeure bestehen diese in der Rechts- und Verwaltungsordnung eines Staates und der Art von deren Durchsetzung. So können aus staatsund/oder wirtschaftspolitischen Gründen z. B. Zoll-, Steuer-, Arbeits-, Sozial-, Niederlassungs- und gewerbliches Schutzrecht verändert werden, mit erheblichen Auswirkungen auf außenwirtschaftliche Möglichkeiten und Erfolge.
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