Krankenversichert zu sein ist Pflicht in Deutschland. Aber für den Schutz im Ausland, speziell im aussereuropäischen, tut sich eine Lücke auf. Um diese zu schliessen, sollte jeder eine private Auslandskrankenversicherung abschliessen. Diese übernimmt weltweit die Kosten für die Behandlung, zahlt den Transport nach Hause und die Überführung im Todesfall. Allerdings springen Auslandskrankenversicherungen nicht ein, wenn Krankheiten absehbar waren, zahlen nicht bei Schwangerschaftsproblemen und Entbindungen. Privat Krankenversicherte brauchen sich eigentlich nicht um einen Auslandskrankenschutz zu kümmern: Ihr Schutz gilt weltweit. Allerdings ist der medizinisch notwendige Rücktransport nicht immer eingeschlossen eine der wichtigsten Versicherungsleistungen überhaupt. Auch aus finanziellen Gründen kann eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung sinnvoll sein: Denn im Schadensfall lässt sich der vereinbarte Selbstbehalt schonen und die Beitragsrückerstattung retten. Für gesetzlich Krankenversicherte ist eine Auslandskrankenversicherung sehr empfehlenswert. Obwohl die Bundesrepublik Deutschland ein so genanntes Sozialversicherungsabkommen mit den EU-Ländern sowie der Schweiz und Tunesien abgeschlossen hat - bei Reisen in die übrigen Länder der Erde muss man selbst für seinen Krankenschutz sorgen -, das den Deutschen ermöglicht, in diesen Ländern die gesetzliche Krankenkasse in Anspruch zu nehmen. Idealerweise würde man sich vor Reiseantritt einen Auslandskrankenschein besorgen und diesen dem behandelnden Arzt vorlegen. Mit den Finanzen hätte man nichts zu tun. Die Realität sieht anders aus: Im Ausland wird man wie ein Privatpatient behandelt. Nur die Krankenhäuser und wenige frei praktizierende Ärzte akzeptieren einen Auslandskrankenschein. In allen anderen Fällen will man vom Kranken oder Unfallopfer Bargeld. Reiserücktrittsversicherung.
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