Vertrieb von Briefsendungen, insb. Massendrucksachen im Rahmen der Direktwerbung, an Inländer über ausländische Postannahmestellen mit niedrigeren Portogebühren. Sog. Remailer sammeln dazu das Postgut und transportieren es gebündelt zu benachbarten Postämtern im Ausland, von wo es wieder per Post „reimportiert“ wird. Das Verfahren ist allerdings nach dem Weltpostvertrag und dem darauf aufbauenden Beförderungsvorbehalt im Postgesetz unzulässig.
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