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Rembours

bedeutet, dass eine Bank, die eine andere Bank beispielsweise mit einer Auszahlung, einer Garantie­übernahme, einer Akzeptleistung oder einer Akkreditivbestätigung beauftragt, dieser anderen Bank die­se (Vor-)Leistungen ersetzen muss. Diese andere Bank erwirbt einen Remboursierungsanspruch an die­jenige Bank, die sie beauftragt hat; siehe auch   Remboursakkreditiv.

Begr. aus dem Auslandszahlungs- und Auslandsfinanzierungsgeschäft der Finanzinstitute (abgeleitet vom frz. rembourser; ersetzen, erstatten). Ausdruck für den Erstattungsanspruch für eine erbrachte Leistung.

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