Auch: Rembourskredit.
Sonderform des Akzeptkredites im internationalen Wirtschaftsverkehr: Finanzierung von Import-Export-Geschäften, bei denen eine Bank zur Bezahlung einer gelieferten Ware ein eigenes Akzept im Auftrag des inländischen Importeurs dem ausländischen Lieferanten zur Verfügung stellt, bzw. umgekehrt wird der Exporteur mit einem solchen Akzept bezahlt, das dieser diskontieren kann.
Allg. Bez. f. die Mitwirkung von Finanzinstituten bei der Begleichung von Außenhandelsgeschäften, besonders in Verbindung mit der Kreditgewährung (Rembourskredit). Als Unterlagen für das R. dienen die sog. „Dokumente": Fracht- und Versicherungspapiere (Konnossemente, Versicherungsscheine), Rechnungen und Prüfungszertifikate für Gewicht und Qualität (Qualitätszeugnis). Wechselrembours.
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