(RBÜ). Völkerrrechtlicher Vertrag zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst, basierend auf der Berner Übereinkunft, mit Änderungen von Paris (1896), Berlin (1908), Bern (1914), Rom (1928), Brüssel (1948), Stockholm (1967) und Paris (1971). Mit der RBÜ wurde kein einheitliches Urheberrecht geschaffen. Grundsätzlich gilt das nationale Recht des Schutzlandes (Territorialitätsprinzip) weiterhin; die RBÜ garantiert aber den Mitgliedstaaten, dass Urheberrechte in jedem anderen Mitgliedstaat denselben Schutz erhalten wie die Werke der eigenen Staatsangehörigen (es sei denn, im Ursprungsland gilt eine kürzere Schutzfrist). Die Verwaltungsaufgaben des Verbandes werden vom internationalen Büro wahrgenommen. S. a. Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO).
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