(Revolving Credit) lautet über einen Akkreditivbetrag, der innerhalb eines bestimmten Zeitraums vom Begünstigten mehrmals (erneut, wieder auflebend, revolvierend) in Anspruch genommen werden kann, bis ein festgelegter Höchstbetrag erreicht ist. Bei der Inanspruchnahme des revolvierenden Akkreditivbetrags kann der Begünstigte gemäss den jeweiligen Akkreditivbedingungen an bestimmte (Spätest)Termine gebunden sein oder aber davon frei sein. Hinsichtlich der betraglichen Inanspruchnahme revolvierender Akkreditive sind kumulativ revolvierende Dokumentenakkreditive und nichtkumulativ revolvierende Dokumentenakkreditive zu unterscheiden.
Vorhergehender Fachbegriff: Revolvierendes Akkreditiv | Nächster Fachbegriff: revolvierendes Schuldscheindarlehen
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|