Zeit, in der ein Arbeitnehmer für den Arbeitgeber erreichbar und in der Lage sein muss, gegebenenfalls innerhalb kurzer Zeit seine Arbeitstätigkeit aufzunehmen. Im Gegensatz zum Bereitschaftsdienst zählt die Rufbereitschaft nicht zur Arbeitszeit, kann bei Vorliegen entsprechender Vereinbarungen aber zu vergüten sein. Siehe auch Arbeitsrecht (mit Literaturangaben)
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