Das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich erlaubt deutschen Aktiengesellschaften seit Mai 1998, bis zu 10 % ihrer eigenen Aktien zurückzukaufen. Ein Hauptversammlungsbeschluss ist hierzu erforderlich. Das Management muss die Aktionäre über Rückkaufpläne unterrichten. Eigene Aktien und die für sie gebildete Rücklage sind in der Bilanz auszuweisen.
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