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Rückkaufsvereinbarung

(engl.: repurchase agreement). Vereinbarung über den Verkauf eines Vermögenswertes, die den Verkäufer zugleich berechtigt und verpflichtet, diesen Vermögenswert zu einem bestimmten Preis zu einem späteren Zeitpunkt oder auf Anforderung zurückzukaufen. Eine R. gleicht wirtschaftlich einem besicherten Kredit, wobei aber kein Eigentum an den Sicherheiten übertragen wird. Das Eurosystems bedient sich im Rahmen der befristeten Transaktionen der Rückkaufsvereinbarungen mit fester Fälligkeit.

siehe Pensionsgeschäfte.

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