Bedeutet, dass die Haftung vor dem formellen Vertragsabschluss beginnt. Allerdings darf dann der Versicherungsfall noch nicht eingetreten sein. Weiss der Versicherungsnehmer bei Abschluss des Vertrages, dass dieser bereits eingetreten ist, muss die Versicherungsgesellschaft nicht leisten. Dabei muss sich die Kenntnis nicht nur auf ein bestimmtes Ereignis beziehen, sondern auch darauf, dass dieses einen Versicherungsfall darstellt.
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