Zur Kostenabsicherung in Scheidungsangelegenheiten. Versichert sind über eine Versicherung beide Partner. Sie müssen sich aber nach Vertragsabschluss noch mindestens drei Jahre vertragen - so lange ist die Wartezeit. Erst eine Versicherungsgesellschaft hat die Scheidungspolice im Angebot. Diese fordert allerdings einen hohen Selbstbehalt, gewährt Singles einen hohen Rabatt und verkauft die Versicherung nur im Paket mit anderen.
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