(Sekundärfederführung): Die bei der Auftragserteilung im Falle lateraler Kooperation vom Auftraggeber an den Auftragnehmer übertragene, für den Inhalt des übernommenen Teilauftrags und für die Dauer seiner Erledigung an den auftragnehmenden Bereich übergegangene Federführung. Mit Abschluss des Auftrags geht die Federführung an den primärfederführenden Auftraggeber zurück.
Vorhergehender Fachbegriff: sekundäre Aktiva | Nächster Fachbegriff: sekundäre Finanzierungsinstitute
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|