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Selbstselektion

(Personalwirtschaft). Darunter wird der Entscheid des Bewerbers, eine Stelle abzulehnen oder sich nicht mehr weiter am Auswahlprozess zu beteiligen, verstanden. Unerwünscht ist die Selbstselektion, wenn der Bewerber geeignet gewesen wäre. Erwünscht ist sie, wenn der Bewerber aufgrund eigener Überlegungen die Stelle ablehnt und auch „tatsächlich” nicht geeignet gewesen wäre. Siehe auch  Personalauswahl, Grundlagen und  Personalauswahl, Instrumente (mit Literaturanga­ben).

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